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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Schulungs/- Geschäftsbedingungen der Firma ComConsult Akademie, Pascalstr. 25, 52076 Aachen § 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) und der Firma ComConsult Akademie, Pascalstr. 25, 52076 Aachen (nachfolgend „ComConsult“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. (2) Werden mehrere Vereinbarungen zu einem Regelungsgegenstand getroffen, so haben jüngere Vorrang vor älteren. § 2 Vertragsschluss (1) Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Annahme durch ComConsult zustande. Der Teilnehmer bleibt 4 Wochen an sein Angebot gebunden. (2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. (3) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. § 3 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen durch ComConsult: Durchführung von herstellerneutralen Seminaren, Workshops und Kongressen zu aktuellen Themen der Informationstechnik im ComConsult-Trainingszentrum in Aachen oder Zürich oder angemieteten Räumen in Hotels oder Technologiezentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Durchführung von didaktisch aufeinander aufbauenden Seminaren mit abschließender Zertifizierung und Prüfung zum: - ComConsult Certified Network Engineer - ComConsult Certified Trouble Shooter - ComConsult Certified Voice Engineer - ComConsult Certified Security Expert - ComConsult Zertifierter IT-Projektleiter Durchführung von Inhouse- oder sonstigen Individual-Schulungen: Durchführung von inhaltlich individuell auf den Kundenbedarf zugeschnittenen Schulungen an einem mit dem Kunden abgestimmten Schulungsort. (2) Die Veranstaltungen finden in ausgesuchten Tagungshotels statt. Die Unterbringung der Teilnehmer kann zu attraktiven Sonderkonditionen erfolgen. (3) ComConsult behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet, soweit nicht in angemessenem Zeitraum eine Ersatzveranstaltung angeboten werden kann. ComConsult verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. § 4 Zahlungsbedingungen (1) Der Veranstalter behält sich Änderungen der Teilnahmegebühr vor. Es gilt die aktuelle Preisliste. (2) Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet die gesamten Tagungsunterlagen, ein Teilnehmerzertifikat, Mittagessen und Pausengetränke an allen Tagen sowie die "Happy Hour", die zur Förderung des Gesprächs zwischen den Teilnehmern nebst Begleitung im Anschluss an den ersten Veranstaltungstag stattfindet. (3) Der jeweilige Teilnahmebetrag wird vollständig nach Erhalt der Rechnung im Voraus, spätestens aber mit dem ersten Tag der Veranstaltung fällig. Bei Buchung eines Paketes ist der Gesamt-Rechnungsbetrag für die komplette Ausbildung mit Besuch des ersten Seminars fällig. Bei Kursbuchung innerhalb der rabattierten Frühbucherphase wird die Rechnung mit Ablauf der Frühbucherphase fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist ComConsult berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Wenn ComConsult einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Soll die Zahlungsleistung von einem Dritten erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner. (4) Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist grundsätzlich nicht möglich; bei Verlust übernimmt ComConsult keine Haftung. (5) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ComConsult schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags- verhältnis beruht. (6) Gebühren für Tests und Prüfungen werden grundsätzlich gesondert berechnet. (7) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. (8) Ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts. § 5 Vertragsbeendigung/Stornierung (1) Bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Seminar/den Kongress zu stornieren. (2) Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung (d.h. Rücktritt) einer Seminar- oder Kongressbuchung oder eine Prüfungsanmeldung als Teilnehmer zu den nachfolgenden Bedingungen möglich: Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Ab dem 14. Tag bis zu 8 Tagen vor dem Veranstaltungstag sind 10 % des Teilnahmebetrages zu zahlen. Bei Nichterscheinen oder Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungstag werden 50 % des Teilnahmebetrages fällig. Dem Teilnehmer werden dann die kompletten Schulungsunterlagen per Post zugestellt. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel von ComConsult, soweit der Teilnehmer keinen anderweitigen Zugang nachweisen kann. (3) Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung (d.h. Rücktritt) einer Kongressbuchung als Teilnehmer an der Ausstellung zu den nachfolgenden Bedingungen möglich: Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach sind bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen vor dem Veranstaltungstag 50 % des Rechnungsbetrages zu zahlen. Ab dem 27. Tag vor Kongressbeginn wird im Falle einer Stornierung der volle Preis fällig. (3) Gerne akzeptiert ComConsult ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von ComConsult einbehaltene Stornierungsgebühr. (4) Ein Wechsel des Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. § 6 Haftung (1) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist - soweit es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) handelt - ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ansonsten auf die Schäden begrenzt, die insoweit typischerweise entstehen und vorhersehbar sind. Dies gilt insbesondere für einen entgangenen Gewinn. (2) ComConsult haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Dies gilt nicht soweit ComConsult grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. (3) Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens ComConsult. (4) Die Haftung für Garantien, aus Arglist, für Rechtsmängel und Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. (5) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. ComConsult übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. (6) Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet ComConsult für kausale Schäden nur, wenn der geschädigte Teilnehmer sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dies gilt nicht sofern die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig von ComConsult verursacht wurde. § 7 Widerrufsrecht für Verbraucher Ist der Teilnehmer Verbraucher so hat er das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden insoweit nicht erhoben. Nach Ausübung des Widerrufsrechtes werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: ComConsult Akademie, Pascalstr. 25, 52076 Aachen. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. § 8 Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ComConsult gestattet. § 9 Datenschutz ComConsult schützt Ihre personenbezogenen Daten. ComConsult wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für den Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnahmeinformationen gespeichert werden. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren. Wir garantieren, Ihre Daten mit anderen Unternehmen zu Zwecken der Werbung nichts auszutauschen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. § 10 Sonstiges (1) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu kennzeichnen, bedürfen der Schriftform und werden verbindlich, sobald sie von den Vertragspartnern unterzeichnet sind. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dieser Schriftformbehalt kann nur durch eine schriftlich abgefasste, von beiden Vertragsparteien unterschriebene Vereinbarung, aufgehoben werden. (2) Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen, so ist ein Rechtsstreit - soweit gesetzlich zulässig - vor dem Amts- oder Landgericht Aachen zu führen. Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) in der jeweils aktuellen Fassung wird abbedungen. (3) Wenn der Vertrag eine Lücke enthält oder eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der fehlenden und unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die den von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden und unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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